Erschließungsbeiträge sind immer wieder ein Streitthema. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die aktuelle und richtige Entscheidung. „Es kann nicht sein, dass Grundstückseigentümer oder deren Rechtsnachfolger noch Jahrzehnte nach einer Erschließungsmaßnahme der Gemeinde mit zum Teil existenzbedrohend hohen Beitragsforderungen konfrontiert werden“, erklärte Präsident Kai Warnecke.

Erschließungsbeiträge - Bundesverfassungsgericht mit aktuellem Urteil
Erschließungsbeiträge – Bundesverfassungsgericht mit aktuellem Urteil

Erschließungsbeiträge – zeitlich nicht unbegrenzt?

Bisher wurden die Erschließungsbeiträge zeitlich unbegrenzt erhoben. Das bedeutet für Bauherrn ein großes Kostenrisiko, wenn viele Jahre später – wie es eine Regelung in Rheinland-Pfalz vorsah – die Rechnung im Briefkasten liegt. Die allgemeine Regelung sah vor: Erschließungsbeiträge für Straßen oder andere Infrastruktur können zeitlich nicht unbegrenzt erhoben werden.

Urteil 1 BvL 1/19 des Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht urteilte jetzt: .. die Regelung, wie sie unter anderem in Rheinland-Pfalz angewendt wurde – sie sei verfassungswidrig. Grundstückseigentümer dürfen nach dem Bau einer Straße oder anderer Anlagen zur Erschließung nur für begrenzte Zeit an den Kosten beteiligt werden. Eine Vorschrift, die das auch noch viele Jahre im Nachhinein ermöglicht, verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

Regelung im Kommunalabgabengesetz

Das Streitthema in diesem Fall: „Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz sieht eine vierjährige Verjährungsfrist vor, die erst mit der Widmung der Straße zu laufen beginnt. Die Prüfung der Landesvorschrift hatte das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage eines Betroffenen angestoßen. Das Urteil des BVerfG Aktenzeichen: 1 BvL 1/19. Maßgeblich muss der Zeitpunkt sein, zu dem für den einzelnen Grundstückseigentümer der Vorteil entsteht. Dieser sei für die Betroffenen erkennbar. Es dürfe niemand dauerhaft im Unklaren gelassen werden, ob noch mit Belastungen zu rechnen sei – das verlange das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und der Belastungsvorhersehbarkeit.“

Verfassungswidrige Norm

Rheinland-Pfalz hat nun bis Ende Juli 2022 Zeit eine Neuregelung zu finden. Bis dahin dürfen Gerichte und Verwaltungsbehörden die verfassungswidrige Norm nicht mehr anwenden. Von der Änderung profitieren alle Grundstückseigentümer im Land, deren Bescheide über die Erschließungsbeiträge noch nicht bestandskräftig sind. Das rheinland-pfälzische Innenministerium teilte nach dem Urteil mit, vor weiteren Schritten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Diese werde geprüft und danach werde sich das Ministerium gegebenenfalls dazu äußern.

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