Sie galten jahrzehntelang als Inbegriff der sicheren Altersvorsorge und Familienabsicherung: die Kapitallebens- und Rentenversicherungen. Millionen Deutsche vertrauten auf die vermeintlich garantierten Erträge. Doch die Zinsflaute, hohe Kosten und enttäuschende Wertentwicklungen haben die einstige Beliebtheit der Lebensversicherungen stark gemindert. Immer mehr Kunden denken darüber nach, ihre Police vorzeitig loszuwerden. Ein Weg ist die Abwicklung von Lebensversicherungen. Doch dieser und andere Ausstiege sind komplexer als gedacht und birgen neben Chancen auch erhebliche Risiken.

 

Ausstieg aus der Lebensversicherung – Überblick:

  • Mit 81,4 Millionen bestehenden Lebensversicherungsverträgen in Deutschland und steigender Unzufriedenheit der Versicherungsnehmer hat sich ein Markt für spezialisierte Rückabwicklungsdienstleister entwickelt. Diese erzielen durchschnittliche Mehrerlöse von 40 bis 50 Prozent der Rückkaufswerte.

 

  • Grundlage ist das „ewige Widerrufsrecht“ basierend auf einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Es ermöglicht Versicherungsnehmern die Rückabwicklung von Verträgen mit fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen auch Jahre nach Vertragsabschluss – ein Recht, das vielen Betroffenen unbekannt ist und erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber einer regulären Kündigung bieten kann.

 

  • Inzwischen haben weitere Urteile zu den Überschussbeteiligungen den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, die Versicherungsnehmer angemessen an den erwirtschafteten Erträgen zu beteiligen.

 

  • In der Praxis können Versicherungskunden die Hürden bei der Umsetzung der Abwicklung von Lebensversicherungen allein kaum bewältigen. Informationsplattformen wie Vertragshilfe24 klären darüber auf,  wie Versicherungskunden für sich die beste Lösung finden.

 

Rückabwicklung lebensversicherung

 

 

Die Lebensversicherung – Klassiker der privaten Altersvorsorge

Mit rund 81,4 Millionen Lebensversicherungsverträgen sorgen die Deutschen für ihr Alter vor. Was auf den ersten Blick wie eine Erfolgsgeschichte aussieht, zeigt bei genauerem Hinsehen deutliche Risse. Denn rund 70 Prozent dieser Verträge erreichen nicht die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Niedrige Zinsen, intransparente Kostenstrukturen und enttäuschende Auszahlungen haben das Vertrauen vieler Versicherungskunden in die Lebensversicherungen erschüttert.

Doch wie kann man diese Verträge vorzeitig beenden, ohne große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen?  Kunden, die sich mit diesem Thema beschäftigen, werden mit Begriffen wie Abwicklung der Lebensversicherung und ewiger Widerruf konfrontiert. Für den Laien oft unverständlich. Auf der Suche nach professionellem Rat kommen spezialisierte Dienstleister ins Spiel. Sie unterstützen, informieren und helfen den Versicherten bei der Durchsetzung eines Maximums der Ansprüche.

 

Der Ausstieg aus der Lebensversicherung – die Abwicklung

Die einfachste Art, einen Lebensversicherungsvertrag zu beenden, ist die Kündigung. Der Versicherer zahlt dann den so genannten Rückkaufswert aus. Dieser liegt jedoch gerade in den ersten Jahren oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Grund dafür sind hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die zu Beginn in Rechnung gestellt werden, sowie mögliche Stornoabschläge. Eine Kündigung ist daher in der Regel die finanziell unattraktivste Option und sollte gut überlegt sein.

Eine möglicherweise lukrativere Alternative ergab sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 260/11) aus dem Jahr 2014: Viele Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Für diese Verträge gilt ein „ewiges Widerrufsrecht“. Kunden können sie auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen. In der Praxis wird dies als Rückabwicklung bezeichnet. Der Vorteil: Der Versicherer muss dann nicht nur die Beiträge zurückzahlen, sondern auch die mit dem Geld erwirtschafteten Erträge herausgeben. Lediglich die Kosten für den Risikoschutz (z.B. Todesfall) dürfen abgezogen werden. Im Ergebnis kann die Auszahlung deutlich über dem reinen Rückkaufswert liegen.

 

Sven Enger - Vertragshilfe24 - Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Sven Enger, Markenbotschafter der Informationsplattform Vertragshilfe24

Durch diese Rechtsprechung ist ein neuer Markt entstanden. Zahlreiche Dienstleister – von spezialisierten Anwaltskanzleien über Finanzdienstleister bis hin zu Prozessfinanzierern – bieten den Kunden Hilfe bei der Rückabwicklung an.

 

Rückabwicklung versus Abwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Was sich auf den ersten Blick sehr ähnlich anhört, bezeichnet jedoch zwei völlig unterschiedliche Vorgehensweisen, um sich von einem Lebensversicherungsvertrag zu lösen. Die Rückabwicklung bezieht sich auf das bereits erwähnte BGH-Urteil, nach dem bestimmte Verträge nicht den Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung genügen und deshalb vollständig rückabgewickelt werden – das heißt, der Vertrag wird als unwirksam angesehen und rückabgewickelt, so als ob er nie abgeschlossen wurde.

Die Versicherer müssen dann alle bereits eingezahlten Beiträge, die erwirtschafteten Überschüsse und die entstandenen Kosten an ihre Kunden zurückzahlen. Lediglich die Aufwendungen für die Risikoanteile, also für die Erbringung der Versicherungsleistung, dürfen abgezogen werden. Experten schätzen, dass rund 80 Prozent der zwischen 1994 und 2007 abgeschlossenen Versicherungsverträge von diesem Urteil betroffen sind. Wie viele Kunden tatsächlich davon Gebrauch gemacht haben, kann nur geschätzt werden, da es hierzu keine genauen Erhebungen gibt.

Rückabwicklung der Lebensversicherung

  • Die Rückabwicklung erfolgt in der Regel durch einen Widerruf oder Widerspruch des Vertrags, meist wegen fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung. Grundlage dafür ist das BGH-Urteil Az. IV ZR 260/11.
  • Der Versicherungsnehmer wird so gestellt, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen.
  • Die Versicherung muss dem Kunden alle eingezahlten Beiträge zurückzahlen, abzüglich der reinen Risikoanteile (z.B. für Todesfallschutz), aber ohne Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten.
  • Die Rückabwicklung kann daher zu einer deutlich höheren Auszahlung als die bloße Kündigung führen.

 

Im Kern haben die Gerichte entschieden, dass Versicherungskunden angemessen an den erwirtschafteten Erträgen zu beteiligen sind.

 

Die Abwicklung der Lebensversicherung hat hingegen zum Ziel, weitere Ansprüche der Versicherten durchzusetzen. Lange Zeit galt, dass eine Rückabwicklung das Maximum der Ansprüche durchsetzen kann. Das hat sich durch die laufende Rechtsprechung geändert.

Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 782/94 | 1 BvR 782/94 | 1 BvR 957/96 | 1 BvR 80/95) und der Bundesgerichtshof (IV ZR 5/19 ) haben in verschiedenen Urteilen die Abrechnungspraxis bei Rückabwicklungen neu geregelt. Im Kern haben die Gerichte entschieden, dass Versicherungskunden angemessen an den erwirtschafteten Erträgen zu beteiligen sind. Gerade hier gibt es aber in der Praxis immer wieder erhebliche Zweifel.

 

 

Grundsätzlich ist die Überschussbeteiligung in den Versicherungsbedingungen geregelt. Die Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, mit den erwirtschafteten Überschüssen auch die Risikovorsorge zu stärken. Diese wird jedoch bei der Ermittlung der Überschussbeteiligung in der Regel nicht berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die Versicherungsnehmer geringere Rückvergütungen erhalten, als ihnen eigentlich zustehen würde.

 

Hohe Hürden und langwierige Verfahren bei der Abwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Dies zu erkennen und zu beurteilen ist für Versicherungskunden jedoch kaum möglich, wird aber von ihnen verlangt, um ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen zu können. Deshalb haben sich in den vergangenen Jahren Dienstleister etabliert, die mit Juristen und Versicherungsmathematikern zusammenarbeiten und so die Ansprüche exakt ermitteln und auch durchsetzen können. „Im Schnitt lassen sich so Mehrerlöse von 40 bis 70 Prozent erzielen“, sagt Sven Enger, Markenbotschafter der Informationsplattform Vertragshilfe24. Bisher konnte man sich in vielen Fällen auf einen Vergleich einigen. Diese Praxis wird jedoch zunehmend schwieriger, da die Versicherer immer häufiger auf einen Prozess setzen. Das Kalkül ist klar: Man hofft, dass die Versicherten angesichts der Komplexität des Verfahrens den Gang zum Gericht scheuen. Zudem können sich die Verfahren über mehrere Jahre hinziehen und hohe Kosten verursachen.

Deshalb erreichen die Expertinnen und Experten von Vertragshilfe24 immer wieder Anfragen zum genauen Ablauf der Abwicklung von Lebensversicherungen. Ob dieses Vorgehen überhaupt erfolgversprechend ist, ist dabei für die Versicherten von besonderem Interesse. „Derzeit laufen etwa 250 bis 300 Klagen von Versicherungskunden, die alle durch Rechtsschutzverträge abgedeckt sind“, sagt Sven Enger und bezieht sich dabei auf Zahlen eines Netzwerkes von Dienstleistern, die Vertragshilfe24 regelmäßig über den aktuellen Stand der Marktentwicklung informieren.

 

 

Dennoch ist das Verfahren zur Abwicklung der Lebensversicherung kompliziert und für Laien kaum durchschaubar. Von entscheidender Bedeutung ist daher die Qualifizierung der Versicherungsberater und Versicherungsmakler, die im direkten Kontakt mit ihren Kunden die Chancen und Risiken der Rückabwicklung oder der Abwicklung erläutern müssen.

 

Vorteile und Kritik an der Praxis der Abwicklung von Lebensversicherungen

Die hohe Kündigungsquote bei Lebensversicherungen in Deutschland hat mehrere Ursachen die teilweise in ganz persönlichen Motiven, teilweise in einer allgemeinen Skepsis gegenüber dem Produkt zu suchen sind. Der Klassiker für eine vorzeitige Vertragsauflösung ist der kurzfristige finanzielle Bedarf. Immer öfter zweifeln Versicherungskunden ihre Entscheidung aber auch an, weil die zu erwartenden Zinsen, vor allem im Vergleich mit anderen Anlageformen, wenig erfreulich sind und das Vertrauen in eine hohe, gut verzinste Rückzahlung am Ende der Laufzeit verloren gegangen ist.

In beiden Fällen sollten Versicherungskunden aber nicht einem schnellen Impuls folgen, sondern die Entscheidung auch im Hinblick auf eine höhere Rückzahlung mit Experten besprechen. In vielen Fällen überwiegen die Vorteile der Abwicklung klar: Die Kunden können schnell über einen Großteil des aktuellen Rückkaufswertes verfügen und haben darüber hinaus professionelle Unterstützung für die Durchsetzung ihrer vollständigen Ansprüche.

Zwar gibt es Medienberichte, die aus unzufriedenen Kunden ein unseriöses Geschäftsmodell ableiten wollen, dabei aber wichtige Aspekte nicht beachten. Dazu gehört in erster Linie die Fokussierung auf das Urteil zur fehlerhaften Widerspruchsbelehrung. Diese an sich richtige Vorgehensweise für Verträge, die von dieser Regelung betroffen sind, übersieht, dass längst viel weitreichendere Urteile zur Überschussbeteiligung getroffen wurden, von denen sehr viel mehr Versicherungskunden profitieren können. Hinzu kommt, dass die beteiligten Akteure, wie Dienstleister, Prozessbevollmächtigte und Konzeptkoordinationen die vollständige Umsetzung des Verfahrens erst ermöglichen und nicht etwa mit dem primären Ziel der Gewinnerzielung beteiligt sind.

Gerne wird auch die Laufzeit des Verfahrens und intransparente bzw. zu hohe Kosten als Kritikpunkt genannt. Beides kann Sven Enger als Markenbotschafter der Vertragshilfe24 ausräumen: „Es ist wichtig, dass man sich durch Experten informieren lässt, die klar darüber aufklären, welche Kosten während der Abwicklung auf einen Kunden zukommen und welcher Schritt der Bearbeitung als nächstes anfällt. Zuverlässige Dienstleister erkennt man schnell daran, wie transparent sie mit solchen Angaben umgehen.“

„Natürlich müssen sich Kunden teilweise auf langwierige Verfahren einstellen“ räumt Enger ein. Deshalb sollte man Dienstleister bevorzugen, die möglichst zeitnah einen Großteil des Rückkaufswertes auszahlen. Das erhöht den individuellen Handlungsspielraum und schafft eine erste Sicherheit. „Selbstverständlich müssen die Kunden dann auch Geduld haben“, so Enger. Am Ende steht aber sehr häufig eine Rückzahlung, die auch nach Abzug der entstandenen Kosten deutlich höher ausfällt, als es eine Kündigung oder der Verkauf des Vertrages ermöglicht hätte.

 

Vertragshilfe24 informiert über die Abwicklung von Lebensversicherungen

Vertragshilfe24 ist eine unter der Schweizer Konzeptional GmbH geführte Informationsplattform, die Verbraucher bei der Abwicklung von Lebensversicherungen unterstützen soll.

Das von Liane Kirchenstein geleitete Unternehmen richtet sich an Versicherungskunden, die feststellen, dass ihre Lebensversicherung nicht die erwarteten Leistungen erbringt oder mit erheblichen Nachteilen verbunden ist, wie z.B. zu hohen Kosten, zu geringe Renditen oder Unsicherheiten bei der Auszahlung.

Für die Umsetzung und Koordination der Abwicklung von Lebensversicherungen arbeite das Unternehmen eng mit Partnern wie der PKK Consulting AG und der Optima Beratungsdienst GmbH zusammen.

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