Die AS Unternehmensgruppe berichtet über den rechtlich fragwürdigen Sachverhalt zu Negativzinsen – Für Sparwillige wird es hierzulande immer schwerer – noch bis vor einigen Monaten war der „normale“ Sparer eher selten von Negativzinsen betroffen, doch immer mehr Geldhäuser senken die Freibeträge und verlangen teils schon ab einer Einlage von 5.000 Euro Negativzinsen.

Negativzinsen - Rechtlicher Sachverhalt fragwürdig Bild©AdobeStock_ Astrid Gast
Negativzinsen – Rechtlicher Sachverhalt fragwürdig
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Negativzinsen – Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten

Das Vergleichsportal Verivox hat in einer aktuellen Untersuchung herausgefunden, dass mittlerweile 449 von ca. 1.300 ausgewerteten
Kreditinstituten Negativzinsen von ihren Kunden für Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten verlangen. Oftmals bereits ab relativ geringen
Einlagehöhen, den sogenannten Freibeträgen. Bei einer vergleichbaren Untersuchung der Portals Biallo.de wurden sogar 572 Kreditinstitute
gefunden, wo Negativzinsen fällig werden. Die Untersuchungen ergaben zudem, dass die jeweiligen Freibeträge zu immer niedrigeren Grenzen tendieren – so verlangen manche Banken bereits ab 5.000 oder 10.000 Euro entsprechende Entgelte. Derzeit sind es mindestens 175 Kreditinstitute, welche eine Freibetragsgrenze von unter 50.000 Euro eingeführt haben – vor einem Jahr waren dies nur ca. 90 Geldhäuser.

Fragwürdiger Rechtlicher Sachverhalt – Verwahrentgelte auf private Guthaben

Von Verbraucherschützern werden negative Zinsen bzw. Verwahrentgelte auf private Guthaben generell für fragwürdig oder unzulässig erachtet. Hier sind verschiedene Klagen anhängig und erste Urteile bestätigen diese Einschätzung bereits. Die Praxis zeigt zudem die schwierige Umsetzung dieser Entgelte. Meist werden Neukunden nur mit entsprechenden Klauseln aufgenommen, während Bestandskunden mittlerweile oftmals gekündigt werden, wenn sie den aktuellen Konditionen nicht ausdrücklich zustimmen. Die Branche ist mit all diesen Umständen auch nicht zufrieden. Sie fordert von der Europäischen Zentralbank (EZB) ein Ende der Strafzinsen auf dort verwahrte Einlagen der Geschäftsbanken. Neben der Begründung des schwierigen Privatkundengeschäfts sehen Branchenvertreter vor allem
Zweifel an der Sinnhaftigkeit solcher Strafzinsen. Diese seien in erster Linie ein Instrument zu Deflationsbekämpfung – in dem aktuellen Umfeld allerdings nicht angebracht. Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), fordert deshalb noch dieses Jahr ein Ende der Negativzinspolitik.

Negativzinspolitik – bereits seit 2014

Im Jahr 2014 wurde der sogenannte Einlagensatz erstmalig durch die EZB auf weniger als 0 % gesenkt. Geschäftsbanken müssen seitdem Strafzinsen zahlen, wenn Gelder bei der EZB geparkt werden. Momentan beträgt dieser „Strafzinssatz“ 0,5 % – seit Herbst 2019 existieren allerdings Freibeträge für die Geschäftsbanken, um die Belastung ein wenig abzufedern. Grundsätzlich besteht auch seitens der EZB das Bestreben, die Zinsen wieder anzuheben – die Marktbedingungen und die Entwicklung an den Finanzmärkten wird deshalb täglich genau verfolgt. Wann genau aber eine Anhebung und ggf. eine Abkehr von der Negativzinspolitik erfolgen kann, lässt die EZB allerdings offen.

Lösung – Sachwertanlagen

Derzeit ist keine prägnante Anhebung für Sparzinsen oder die Abkehr von Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldeinlage erkennbar. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Einflüsse aus dem Ukraine-Krieg dürfte die Inflation in der nächsten Zeit hoch bleiben – dies ist kein gutes Szenario für Sparer. Rechnet man die Inflation mit ein, ist Sparen in seiner klassischen Form ein Minusgeschäft für den Anleger. Eine Lösung hierfür können Sachwertanlagen sein, beispielsweise Edelmetalle oder Immobilien. Doch auch bei Sachwerten gibt es positive und negative Aspekte zu beachten. Möglich sind auch Aktienanlagen oder besser Sparpläne auf Wertpapiere. Hier ist der Anleger flexibler, muss aber möglicherweise kurz- oder mittelfristige Abschläge in Kauf nehmen. Letztlich erfordern alternative Anlagen immer eine gute, vorherige Information über Vor- und Nachteile der jeweiligen Anlageform unter Beachtung der persönlichen Situation. Wer dies nicht leisten kann oder möchte, sollte sich deshalb am besten an einen unabhängigen Anlageberater wenden.

Unter folgendem Link finden Sie weitere interessante Informationen über AS Unternehmensgruppe Holding GmbH.

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