Vermögensabschöpfung 2025: Schärfere Regeln im neuen Koalitionsvertrag – Ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Rechtsstaat – Im April 2025 haben CDU/CSU und SPD im neuen Koalitionsvertrag eine Verschärfung der Vermögensabschöpfung beschlossen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche zu intensivieren. Gleichzeitig werfen sie Fragen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und des Eigentumsschutzes auf.

Vermögensabschöpfung – die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

◆ Vollständige Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft
◆ Einziehung von Vermögen, wenn keine legale Herkunft nachgewiesen werden kann
◆ Sie müssen lückenlosen Nachweise über ihr Vermögen erbringen
◆ Fokus – auf „follow-the-money“-Ansatz in der Geldwäschebekämpfung

Vermögensabschöpfung - Schärfere Regeln im neuen Koalitionsvertrag

Vermögensabschöpfung – Regeln im neuen Koalitionsvertrag

Im aktuellen Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD ist die Vermögensabschöpfung ein zentrales Thema im Bereich der Inneren Sicherheit und der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche. Die wichtigsten geplanten Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Kernpunkte zur Vermögensabschöpfung im Koalitionsvertrag 2025

  • Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft:
    Künftig soll bei Vermögen, dessen Herkunft unklar ist und bei dem ein begründeter Verdacht auf kriminellen Ursprung besteht, eine vollständige Beweislastumkehr gelten. Das bedeutet: Nicht mehr der Staat muss nachweisen, dass das Vermögen aus Straftaten stammt, sondern die betroffene Person muss belegen, dass das Vermögen legal erworben wurde. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann das Vermögen eingezogen werden.

  • Verschärfung bestehender Regelungen:
    Bereits in den letzten Jahren wurden die Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung ausgeweitet, sodass auch ohne konkreten Straftatnachweis Vermögen eingezogen werden kann, wenn die Herkunft nicht plausibel erklärt werden kann. Die neue Regelung verschärft dies weiter, indem sie die Beweislastumkehr explizit gesetzlich verankert.

  • Zielsetzung:
    Die Maßnahme richtet sich vor allem gegen Organisierte Kriminalität, Geldwäsche und mafiöse Strukturen, soll aber laut Kritikern auch auf kleinere Delikte angewendet werden können. Die Ermittlungsbehörden sehen darin einen „gigantischen Durchbruch“ im Kampf gegen kriminell erworbenes Vermögen, da so auch Vermögenswerte abgeschöpft werden können, bei denen die Herkunft nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

  • Kritik und Risiken:
    Es gibt Bedenken, dass die Regelung auch unbescholtene Bürger treffen könnte, die beispielsweise über Jahre Bargeld gehortet haben und die Herkunft nach langer Zeit nicht mehr lückenlos belegen können. Kritiker fordern, dass die Regelung nur bei besonders gravierenden Fällen Anwendung finden sollte, um unverhältnismäßige Eingriffe zu vermeiden.

Einordnung im Koalitionsvertrag

  • Die Passage zur Vermögensabschöpfung ist im Koalitionsvertrag relativ knapp gehalten, hat aber weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung und die Rechte der Betroffenen.

  • Die Maßnahme ist Teil einer umfassenden Sicherheitsoffensive, die auch weitere Befugnisse für Ermittlungsbehörden und eine Modernisierung der Technik vorsieht.

Was ist Vermögensabschöpfung?

Vermögensabschöpfung bezeichnet die Einziehung von Vermögenswerten, die aus Straftaten stammen oder deren Herkunft nicht legal nachgewiesen werden kann. Seit 2017 ist eine solche Einziehung auch ohne Verurteilung möglich, wenn der Verdacht besteht, dass das Vermögen aus kriminellen Aktivitäten stammt.

Neuerungen im Koalitionsvertrag 2025

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht vor, die Vermögensabschöpfung weiter zu verschärfen:

  • Beweislastumkehr: Verdächtige müssen künftig die legale Herkunft ihres Vermögens nachweisen.

  • Administrative Verfahren: Es sollen Verfahren eingeführt werden, die eine Einziehung von Vermögen auch ohne strafrechtliche Verurteilung ermöglichen, insbesondere bei Verdacht auf organisierte Kriminalität.

  • Stärkung der Behörden: Das Bundeskriminalamt (BKA) und andere Sicherheitsbehörden sollen mehr Befugnisse erhalten, um Vermögenswerte aufzuspüren und einzuziehen.

Die Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung

Die Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung wird konkret wie folgt umgesetzt:

  • Ausgangspunkt: Wenn bei einer Person Vermögenswerte (z.B. Bargeld, Immobilien, Schmuck) gefunden werden, deren Herkunft unklar ist und die im Verdacht stehen, aus Straftaten zu stammen, kann die Staatsanwaltschaft ein Einziehungsverfahren einleiten – auch ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss.

  • Verfahrensablauf:

    1. Die Ermittlungsbehörden beschlagnahmen das Vermögen, wenn Anhaltspunkte für eine illegale Herkunft bestehen (z.B. grobes Missverhältnis zwischen Vermögen und legalen Einkünften, auffällige Umstände bei Auffinden des Vermögens).

  • Im anschließenden Verfahren muss der Betroffene lückenlos nachweisen, dass das Vermögen aus legalen Quellen stammt. Gelingt dieser Nachweis nicht, wird das Vermögen eingezogen.

  • Das Gericht kann seine Überzeugung von der illegalen Herkunft insbesondere auf Indizien wie das Missverhältnis zwischen Vermögen und Einkommen, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Umstände des Auffindens stützen (§ 437 StPO).

  • Faktische Beweislastumkehr:
    Die Beweislast liegt damit beim Betroffenen: Er muss die legale Herkunft belegen. Bleiben Zweifel, gehen diese zu seinen Lasten und das Vermögen wird eingezogen

  • . Die Staatsanwaltschaft muss lediglich Indizien liefern, die eine illegale Herkunft plausibel erscheinen lassen.

  • Geplante Verschärfung:
    Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vorgesehen, diese Beweislastumkehr noch expliziter und umfassender gesetzlich zu verankern, sodass sie bei Vermögen unklarer Herkunft vollständig gilt.

  • Kritik:
    Es besteht die Gefahr, dass auch unbescholtene Bürger betroffen sein können, wenn sie die Herkunft älterer Vermögenswerte nicht mehr lückenlos dokumentieren können.

Die Beweislastumkehr bedeutet konkret, dass der Staat nicht mehr nachweisen muss, dass das Vermögen aus einer Straftat stammt. Stattdessen muss der Betroffene beweisen, dass sein Vermögen legal erworben wurde. Gelingt dies nicht, kann das Vermögen eingezogen werden

Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zur Vermögensabschöpfung wird im aktuellen Koalitionsvertrag sowie in begleitenden Dokumenten umfassend organisiert und gestärkt.

Administrative Ermittlungen zu verdächtigen Vermögensgegenständen

Hier sind die wesentlichen Punkte:

Strukturierte Zusammenarbeit und zentrale Organisation Einrichtung eines Ermittlungszentrums Vermögensverschleierung (EZV): Innerhalb des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) wird eine spezialisierte Einheit geschaffen, die sich auf administrative Ermittlungen zu verdächtigen Vermögensgegenständen konzentriert. Das EZV erhält umfassende Befugnisse und sorgt für Konsistenz und Transparenz in den Verfahren.

Bündelung von Kompetenzen: Die Kompetenzen im Bereich der Finanzkriminalität werden auf Bundesebene zentralisiert, um eine schlagkräftigere und koordinierte Vorgehensweise zu gewährleisten. Der Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden, zivilen Behörden und europäischen Institutionen wie der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) wird intensiviert

Verbesserte Abstimmungsprozesse Automatisierte Datenrecherche und -analyse: Sicherheitsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse für automatisierte Datenanalysen, wodurch die Identifikation verdächtiger Vermögenswerte erleichtert wird

Koordination zwischen Polizei, Justiz und Finanzbehörden: Es werden schlanke Schnittstellen geschaffen, um effektive Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Behörden sicherzustellen.

Spezialisierung und RessourcenaufbauMehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften: Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Organisierte Kriminalität werden ausgebaut, um Vermögensabschöpfungen effizienter durchzuführen.

Materielle und personelle Verstärkung: Zusätzliche Ressourcen werden bereitgestellt, um die Ermittlungsbehörden besser auszustatten und die Asymmetrie gegenüber gut ausgestatteten Finanzkriminellen zu reduzieren.

Gesetzliche Reformen Übertragung ins Verwaltungsrecht: Die Norm zur selbstständigen Einziehung (§ 76a Abs. 4 StGB) soll ins Verwaltungsrecht übertragen werden, um die Anforderungen an die Beweisführung zu senken.

Schließung von Gesetzeslücken: Strafrechtliche Lücken bei der Einziehung von Folgesurrogaten und virtuellen Werten werden geschlossen. Fazit Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, eine ganzheitliche Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu fördern, Kompetenzen zu bündeln und die Effizienz bei der Vermögensabschöpfung deutlich zu steigern. Dies soll sowohl durch gesetzliche Reformen als auch durch organisatorische Anpassungen erreicht werden.

Vermögensabschöpfung - Kritik an den schärferen Regeln im neuen Koalitionsvertrag

Rechtsanwälte und Bürgerrechtler äußern Bedenken hinsichtlich der geplanten Maßnahmen:

  • Rechtsstaatlichkeit: Die Umkehr der Beweislast könnte das Prinzip der Unschuldsvermutung untergraben.

  • Verhältnismäßigkeit: Es besteht die Sorge, dass die Maßnahmen nicht nur gegen organisierte Kriminalität, sondern auch gegen kleinere Delikte angewendet werden könnten.

  • Transparenz: Die Kriterien für die Einziehung von Vermögen müssen klar definiert sein, um Willkür zu vermeiden.

Die geplanten Verschärfungen der Vermögensabschöpfung im Koalitionsvertrag 2025 zeigen den Willen der Regierung, entschlossener gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Gleichzeitig ist es essenziell, die Balance zwischen effektiver Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz rechtsstaatlicher Prinzipien zu wahren.

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf Informationen aus dem Koalitionsvertrag 2025 und aktuellen Berichten zu den geplanten Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung.

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