Halten Vermögensverwalter auch das,  was sie versprechen? Im Rahmen der Zertifizierung von Vermögensverwaltern durch das Institut für Vermögensschutz wird auch das geprüft, aber reicht das schon aus?

Das Institut für Vermögensschutz bietet erstmals für Vermögenverwalter, die die strengen IVS-Kundenschutz-Prüfkriterien erfüllen, die Erlangung des »Prüfzertifikats faire Vermögensverwaltung« an und das Prüfzertifikat zu erlangen. Angelehnt an diese Voraussetzungen hat sich die Schweizer Seriositätsrating Agentur Scoredex.

Prüfkriterien

Das IVS hat zusammen mit Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft Vermögensverwaltungsdepots analysiert, die nicht im Kundeninteresse geführt worden waren. Es handelte sich dabei um Vermögensverwaltungsdepots die während der letzten 15 Jahre geführt wurden und bei denen eine fehlende Berücksichtigung des Kundeninteresses festgestellt werden konnte. Untersucht wurde dabei vor allem welches konkrete Fehlverhalten des Vermögensverwalters dazu geführt hatte, dass das Kundeninteresse nicht berücksichtigt worden war.

Um solches Fehlverhalten zu Lasten der Kunden zukünftig vermeiden zu können, hat das IVS mehr als hundert Kriterien entwickelt, deren Einhaltung sicherstellen, dass die Vermögensverwaltung tatsächlich konsequent am Kundeninteresse ausgerichtet wird. Bei der Aufstellung dieser Kriterien sind auch Standards, die bei der Verwaltung großer institutioneller Vermögen üblich sind und auch bei der Verwaltung von Privatvermögen sinnvoll sind, berücksichtigt worden. Die Prüfkriterien umfassen die gesamte Biografie eines Vermögensverwaltungsverhältnisses und verteilen sich auf Kriterien, die vor dem Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages, während der Vermögensverwaltung und bei der Beendigung der Vermögensverwaltung zu beachten sind.

Zertifizierung

Wer als Vermögensverwalter diese Prüfkriterien erfüllt, kann am Ende des Zertifizierungsverfahrens das Prüfzertifikat erlangen. Die Zertifizierung ist geeignet für Vermögensverwalter, die tatsächlich bereit sind, sich konsequent am Kundeninteresse zu orientieren.

Selbstredend wird jeder Vermögensverwalter von sich und in etwaigen Werbebroschüren behaupten, dass er sich konsequent am Kundeninteresse orientiert. Die Realität sieht jedoch, wie die vom IVS ausgewerteten Depots gezeigt haben, anders aus. Nicht selten, um nur einige typische Fehlverhaltensweisen zu zeigen, werden den Anlegern etwa Anlagerichtlinien empfohlen, die zu den Anlegern nicht passen. Es werden Anlageprodukte für Anleger erworben, die für diese nicht geeignet sind. Auch  versuchen Vermögensverwalter häufig, sich über die vereinbarte Vermögensverwaltungsgebühr hinaus, weitere Vergütungen und Vorteile zukommen zu lassen. So wird das Kundendepot etwa mit Margen belastet, wenn der Vermögensverwalter zu Lasten des Kundendepots Zertifikate einbucht, die der Vermögensverwalter zuvor zu einem geringeren Preis erworben hatte.

Wer solche Geschäftspraktiken zulasten seiner Kunden umsetzt, wird weder das vom IVS entwickelte Prüfzertifikat, noch eine Bewertung bei Scoredex  erlangen können. Die Verantwortlichen schätzen, dass allenfalls 10 bis 20 Prozent der am Markt agierenden Vermögensverwalter derzeit bereit und in der Lage sind, die Prüfkriterien zu erfüllen. Für diejenigen Vermögensverwalter, die bereit sind, sich diesen strengen Standards zu stellen und Scoredex mit der Zertifizierung beauftragen, erfolgt diese in folgenden Schritten:

1. Zunächst beginnt die Zertifizierung mit der Unterzeichnung des Zertifizierungsvertrages durch den Vermögensverwalter.

2. Nach Unterzeichnung des Vertrages stellt der Vermögensverwalter Scoredex alle für die Prüfung relevanten Unterlagen zur Verfügung.

3. Sofern der Vermögensverwalter alle vom IVS erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, bestätigt das IVS in einem Bestätigungsschreiben, dass die Unterlagen vollständig dem IVS zur Verfügung gestellt wurden.

4. Das IVS bzw. die vom IVS beauftragte Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft, Scoredex oder eine andere geeignete Kanzlei prüfen innerhalb von drei Monaten, ob die vom Vermögensverwalter durchgeführte Vermögensverwaltung den Prüfkriterien entspricht und erstellt ein entsprechendes Prüfgutachten. Für den Fall, dass die Gutachter keinerlei Verbesserungsvorschläge für die zu prüfende Vermögensverwaltung haben, wird das Prüfzertifikat erteilt. Da dies oftmals nicht der Fall sein wird, wird das Prüfgutachten regelmäßig Verbesserungsvorschläge enthalten. Diese Verbesserungsvorschläge werden dem Vermögensverwalter sodann übersandt mit der Bitte, diese innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen.

5. Innerhalb von einem Monat teilt nun der Vermögensverwalter mit, ob er bereit ist, diese Verbesserungsvorschläge umzusetzen oder nicht. Ist der Vermögensverwalter dazu nicht bereit, wird das IVS ein negatives Prüfungsergebnis dem Vermögensverwalter mitteilen. Erklärt sich der Vermögensverwalter bereit, die Verbesserungsvorschläge umzusetzen, so weist er innerhalb einer angemessenen Frist nach, dass er die Verbesserungsvorschläge umgesetzt hat.

6. Die IVS prüft innerhalb eines Monats nach Nach- weis der Umsetzung, ob die Umsetzung durch den Vermögensverwalter tatsächlich erfolgt ist. Ist die Umsetzung der Verbesserungsvorschläge nicht oder ungenügend erfolgt, erteilt das Institut ein negatives Prüfungsergebnis. Hat der Vermögensverwalter die Verbesserungsvorschläge korrekt und vollständig umgesetzt, erhält der Vermögensverwalter für das Kalenderjahr, in dem die Prüfung stattfindet, und für das folgende Kalenderjahr das Prüfzertifikat.